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Hooligan-Mitgliedschaft kann strafbar sein

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Hooligans in Deutschland müssen ab sofort damit rechnen, dass sie als kriminelle Vereinigungen eingestuft werden, wenn sie sich regelmäßig mit anderen Hooligan-Gruppen zu organisierten Schlägereien treffen. Während hierzulande Boxen, Wrestling oder Kickboxen als Sportveranstaltungen vor laufender Kamera sogar Kindern zugänglich gemacht werden dürfen, sind jedoch abgemachte Kämpfe auf Feld, Wald und Wiese (FWW), fernab von Fußballstadien, als kriminell einzustufen.

So berichtet der Tagesspiegel nach dem gestrigen Urteil des BGH gegen die Hooligans Elbflorenz

(…) Vor dem Bundesgerichtshof argumentierten die Anwälte der Hooligans: Die Schlägereien würden ja freiwillig und einvernehmlich ablaufen. Jeder Hooligan willige in Körperverletzungen ein. Deshalb sei das nicht strafbar, so auch der Dresdner Anwalt Frank Hannig: “Jeder kennt die Regeln. Jeder weiß, worauf er sich einlässt. Das ist vorher ausgemacht. Und deshalb ist es nicht rechtswidrig.“

Der Bundesgerichtshof sieht das anders. Solche organisierten Massenschlägereien seien als strafbare Körperverletzung einzustufen. Weil der Vereinszweck von Hooligans in der Regel darin besteht, sich  mit anderen, verfeindeten Hools zu prügeln, hat dies nun strafrechtlich enorme Folgen für Gruppierungen wie die Dresdner Hooligans: “Der Senat hat festgestellt, dass diese Hooligans eine kriminelle Vereinigung sind, weil ihre Handlungen auf die Begehung von Straftaten gerichtet sind”, erklärt so Dietlind Weinland, die Sprecherin des BGH. “Dass die anderen Hooligan-Mitglieder bei den Prügeleien in die Körperverletzungen einwilligen, spielt keine Rolle. Denn der Gesetzgeber hat entschieden, dass bei Schlägereien die Einwilligung des anderen keine rechtfertigende Wirkung hat.” (…) [tagesspiegel.de]

hooligans fww
(Foto: YouTube.com)

Zuletzt wurden Hooligans unter dem Namen Hogesa auch politisch in Deutschland aktiv. Auf mehreren Veranstaltungen wurde in diesem Zusammenhang gegen so genannte Salafisten demonstriert. Nun könnte schon die nächste geplante Hogesa-Demo in der Region Ostdeutschland als kriminell oder gar terroristisch von den Behörden gewertet werden.


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